Schwangerschaft
Untersuchungen in der Schwangerschaft nach Richtlinie
Mutterschaftsrichtlinie Untersuchungen
Ziel der Schwangerenvorsorge ist es, mögliche Gefahren für die Gesundheit von Ihnen und Ihrem ungeborenen Kind frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Mutterschaftsrichtlinie des G-BA legt fest, welche vorgeburtlichen Untersuchungen und Beratungen von Ihnen als gesetzlich versicherte Patientin als Kassenleistung in Anspruch genommen werden können. Der Großteil dieser Untersuchungen sind Routineuntersuchungen, welche allen Schwangeren angeboten werden. Zusätzliche Untersuchungen können bei Ihnen beim Vorliegen besonderer Risiken oder zur weiteren Abklärung in Frage kommen.
Alle Schwangeren erhalten einen Mutterpass, in welchem sämtliche Untersuchungen dokumentiert werden.
Zunächst sind die Untersuchungen in einem vierwöchigen Intervall vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind Untersuchungen alle zwei Wochen angezeigt. Bei Risiken sind häufigere Untersuchungen nötig.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte das "i" an.
Zu den Untersuchungen im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinie gehören:
Anamnese & Beratung.
Die Anamnese ist wichtig, um eine eindeutige Diagnose stellen zu können und eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten.
Es geht darum, eine eindeutige Diagnose stellen zu können und eine Vertrauensbasis zwischen Ihnen und mir aufzubauen.
Die Anamnese ist ein wichtiger Bestandteil des Arztbesuchs, bei dem wir systematisch Fragen stellen, um Informationen über den Gesundheitszustand von Ihnen zu sammeln.
Regelmäßige & spezielle Untersuchungen
Blutabnahme mit Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest, Untersuchung der Rötelnimmunität, Untersuchung auf Syphilis, Untersuchung auf Hepatitis B, freiwillige Untersuchung auf HIV.
Regelmäßige Untersuchung von Blutdruck, Gewicht, Urin auf Eiweiß und Zucker, ggf. auf Bakterien im Urin, Größenstand der Gebärmutter, Hb-Kontrollen, Kontrolle der kindlichen Herzaktion, Feststellung der Lage Ihres Kindes.
Urin: Untersuchung auf Chlamydien im Urin.
Ultraschallscreening
Drei Ultraschallscreening Untersuchungen
1. Screening 8+0 bis 11+6 SSW
2. Screening 18+0 bis 21+6 SSW
3. Screening 28+0 bis 31+6 SSW
Bei Auffälligkeiten ist es möglich eine weiterführende sonographische Differentialdiagnostik mit fetomaternalem Doppler in meiner Praxis in Unna-Königsborn durchzuführen, um eine weitere Einschätzung der Situation vornehmen zu können.
CTG: Wehen & Herztöne im Blick
Kontrolle der fetalen Herzaktion zur Beurteilung des Zustands Ihres ungeborenen Kindes und des Tonus Ihrer Gebärmutter.
Impfungen in der Schwangerschaft
Angebot der Grippeimpfung ab der 16. Schwangerschaftswoche im Herbst und Winter zum Schutz vor einem schweren Verlauf einer Grippeinfektion in der Schwangerschaft.
Angebot der Keuchhustenimpfung ab der 28. Schwangerschaftswoche zum eigenen Schutz und zur Reduktion schwerer Verläufe einer Keuchhusteninfektion in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes.
Angebot der RSV-Impfung im Herbst oder Winter, in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche zum eigenen Schutz und zur Reduktion schwerer Verläufe einer RSV-Infektion in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes.
Zweiter AKS, Hb-Kontrolle & Zuckertest
Zweiter Antikörpersuchtest und Hb-Kontrolle bei allen Schwangeren zum Zeitpunkt des Tests auf Schwangerschaftsdiabetes.
Test auf Schwangerschaftsdiabetes zum Zeitpunkt 24+0 bis 27+6 Schwangerschaftswochen.
Der Test wird bei allen Schwangeren durchgeführt, die nicht bereits einen manifesten Diabetes haben. Sie brauchen bei diesem Test nicht nüchtern sein, sollten aber mindestens eine Stunde Zeit mitbringen.
Es erfolgt eine Blutabnahme eine Stunde nachdem Sie eine Zuckerlösung mit 50g Glukose getrunken haben. Die Untersuchung des Blutes erfordert dann im Labor wenige Tage. Bei auffälligem Vortest wäre ein weiterer, aussagekräftigerer Blutzuckertest (oraler Glukosetoleranztest) nötig.
Dieser orale Glukosetoleranztest wird nüchtern durchgeführt (ab 22 Uhr des Vorabends nüchtern bleiben) und erfordert mindestens zwei Stunden Zeit. Es erfolgt eine Blutabnahme aus der Fingerbeere vor dem Test, sowie eine Blutabnahme aus der Armvene ein und zwei Stunden nach dem Trinken einer 75g Glukoselösung.
Bei auffälligem Test überweise ich Sie an eine diabetologische Praxis zur Mitbetreuung.
NIPT
Mit dem nichtinvasiven Pänataltest (NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21)steht ein Test zur Verfügung, der mit hoher Zuverlässigkeit entsprechende Trisomien in Ihrem Blut ausschließen kann. Der Test erfolgt frühestens ab der 10. Schwangerschaftswoche durch eine einfache Blutabnahme aus Ihrer Armvene, wie bei einer normalen Blutabnahme. In bestimmten Fällen ist der Test Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch eine Untersuchung des Geschlechtschromosoms Ihres ungeborenen Kindes ist auf Wunsch möglich. Dieses ist jedoch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und stellt somit immer eine selbst zu zahlende Leistung dar.
Der Test ersetzt nicht die Ultraschalluntersuchung und ist für jüngere Patientinnen eher ungeeignet.
Ein auffälliger NIPT erfordert weitere Untersuchungen, wie Fruchtwasserpunktion.
Die ärztliche genetische Beratung und die Blutabnahme zu dieser Untersuchung werden in meiner Praxis in Unna-Königsborn durchgeführt.
Auf Wunsch nach einem Ersttrimester-Screening als selbst zu zahlende Leistung überweise ich Sie gerne an einen dafür spezialisierten Untersucher.
Bei Rhesus negativen Schwangeren: Der Rhesusfaktor D ist ein Blutgruppenmerkmal, welches bei 17% der Menschen in Europa fehlt.
Bei Rhesus negativen Frauen besteht während der Schwangerschaft oder bei der Geburt die Gefahr der Bildung von Antikörpern gegen Rhesus D, wenn das Kind Rhesus positiv ist.
Deshalb benötigten Rhesus negative Frauen bisher eine Anti-D-Immunprophylaxe in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche.
Bei dem NIPT-Rh-D erfolgt bei Rhesus negativen Frauen frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche eine einfache Blutabnahme aus Ihrer Armvene, wie bei einer normalen Blutabnahme. Bei diesem Test kann die Bestimmung des Geschlechts Ihres ungeborenen Kindes nicht bestimmt werden.
Individuelle Schwangerschaftsvorsorge
Ihres ungeborenen Kindes auf Wunsch: In der Schwangerschaft sind 3 Ultraschallscreening Untersuchungen vorgesehen. Sollten sich z.B. Hinweise auf eine Wachstumsverzögerung Ihres ungeborenen Kindes zeigen, werde ich eine Abklärung u.a. mittels Ultraschall und fetomaternalem Doppler vornehmen.
Sollten Sie ohne Hinweis auf eine Wachstumsverzögerung oder ohne den Verdacht auf fetale Erkrankung eine Wachstumskontrolle Ihres Kindes wünschen, ist dieses in meiner Praxis in Unna-Königsborn jederzeit möglich. Jedoch ist dieses dann keine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und somit eine selbst zu zahlende Leistung.
Oraler Glukosetoleranztest: Der orale Glukosetoleranz-Test (oGTT) prüft, inwieweit Ihr Körper Glukose verwerten kann und dient der Frühdiagnostik von Diabetes.
Laut Mutterschaftsrichtlinie steht Ihnen in der 24+0 bis 27+6 Schwangerschaftswoche ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes mit 50g Glukose zu. Dieser Test wird nicht nüchtern durchgeführt und erfordert, dass Sie eine Stunde Zeit mitbringen, da eine Blutuntersuchung eine Stunde nach dem Trinken der Zuckerlösung erfolgt.
Bei auffälligem Test steht Ihnen ein oraler Glukosetoleranztest mit 75g Glukose zu.
Dieser Test mit 75g Glukose ist etwas aufwändiger. Sie müssen nüchtern erscheinen, dürfen also ab 22 Uhr des Vorabends nichts mehr zu sich nehmen. Wenn Sie dann morgens nüchtern erscheinen, wird Blut in der Fingerbeere abgenommen. Danach trinken Sie die Zuckerlösung und bekommen nach ein und zwei Stunden jeweils eine Blutabnahme aus der Armvene.
Bei auffälligem Test überweise ich Sie an eine diabetologische Praxis zur Mitbetreuung.
Im Gegensatz zu dem Glukosetest mit 50g Glukose, welcher Ihnen nach Mutterschaftsrichtlinie zusteht, hat der orale Glukosetoleranztest mit 75g Glukose den Vorteil, dass er eine höhere Aussagekraft hat. Da der Ihnen zustehende Test keinen Nüchternwert ermittelt, werden 20-30% der Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes übersehen!
Da Ihnen der orale Glukosetoleranztest seitens der gesetzlichen Krankenversicherung aber nur nach auffälligem Vortest zusteht, wird er als alleiniger Test von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und stellt eine selbst zu zahlende Leistung dar.
Präeklampsiescreening Bei diesem Test handelt es sich um eine Risikoabschätzung bezüglich Schwangerschaftsvergiftung und kindlicher Mangelversorgung.
Auch bei einer zunächst völlig unauffälligen Schwangerschaft können im weiteren Verlauf Probleme wie eine Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“) oder eine kindliche Wachstumsverzögerung auftreten. Bei der Präeklampsie handelt es sich um eine Komplikation, die in der zweiten Schwangerschaftshälfte auftritt und mit hohem Blutdruck und einer vermehrten Eiweißausscheidung im Urin einhergeht. Es kann dabei zu einer verminderten Versorgung Ihres ungeborenen Kindes mit Wachstumseinschränkung kommen. In schweren Fällen kann es bei Ihnen zu Störungen der Leber- und Nierenfunktion sowie zu Störungen des blutbildenden Systems und des Nervensystems kommen. Oft ist eine vorzeitige Entbindung nötig, um Ihr Leben und das Leben Ihres Kindes nicht zu gefährden.
Bei dem Präeklampsiescreening wird nach ausführlicher Anamnese und Blutdruckmessung eine Ultraschalluntersuchung mit Doppleruntersuchung der Aa. uterinae Ihrer Gebärmutter durchgeführt, um die Durchblutung in den Gefäßen zu messen. Diese Untersuchung ist schmerzlos und wird im Rahmen des Ultraschalls vorgenommen. Zusätzlich kann durch eine Blutuntersuchung aus Ihrer Armvene die Empfindlichkeit der Untersuchung gesteigert werden, indem die Eiweißstoffe PAPP-A und PLGF im Labor bestimmt werden. Durch diese Kombination kann ein hoher Prozentsatz der Schwangeren ermittelt werden, die ein hohes Risiko für Präeklampsie tragen. Im Falle eines erhöhten Risikos ist eine risikoadaptierte Schwangerschaftsbetreuung sowie off lable eine Prophylaxe mit niedrigdosiertem ASS (Aspirin) möglich, womit oftmals eine Präeklampsie vermieden werden kann, insbesondere die schwere Verlaufsform.
Falls Sie ein Präklampsiescreening wünschen, überweise ich Sie gerne an einen Fachkollegen. Ein Erstrimesterscreening könnte gleichzeitig erfolgen.
Leider sind die Screenings keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und stellen somit eine selbst zu zahlende Leistung dar.
Die Toxoplasmose ist eine Infektions- Krankheit, welche von Ihnen auf Ihr ungeborenes Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt über Katzenkot oder durch Genuss von rohem oder nicht gut durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse oder Salat. Bis zu 50% der Frauen in Deutschland haben unbemerkt eine Infektion irgendwann in ihrem Leben durchgemacht und sind somit geschützt.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können bei Ihrem ungeborenen Kind schwere Missbildungen mit Gehirnschäden entstehen. Durch eine Blutabnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob Sie geschützt sind oder ob bei fehlender Immunität weitere Kontrollen im Schwangerschaftsverlauf erfolgen sollten.
Im Falle einer Infektion stehen Medikamente zur Verfügung.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchung nicht. Sie stellt somit eine selbst zu zahlende Leistung dar.
Cytomegalie:
Das Cytomegalievirus wird durch Schmierinfektion, d.h. Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Tränen, Urin, Speichel oder Genitalsekret übertragen. Die Infektion kann mit grippeähnlichen Symptomen bei Ihnen einhergehen.
Viele Frauen waren dem Erreger schon vor der Schwangerschaft ausgesetzt und sind somit weitestgehend geschützt. Findet die Infektion während der Schwangerschaft statt, kann Ihr Fetus erkranken. Dieses kann zum Teil zu verzögerter geistiger und körperlicher Entwicklung führen sowie Hörverluste und Augenschädigungen nach sich ziehen.
Die Immunitätslage wird mit einer Blutabnahme aus Ihrer Armvene ermittelt.
Liegt bei Ihnen keine Immunität vor, ist eine besondere Einhaltung von Hygienemaßnahmen geboten. Antikörperkontrollen sollten im Schwangerschaftsverlauf erfolgen.
Auch dieser Test wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und stellt somit eine selbst zu zahlende Leistung dar.
B-Streptokokken Test Sicherheit für Ihr ungeborenes Kind.
Bei ca. 30% der Schwangeren finden sich B-Streptokokken im Genitalbereich. Diese Bakterien sind für Sie selbst harmlos. Sie können allerdings nach Blasensprung unter der Geburt Ihr Neugeborenes infizieren. Als Folge kann es kurz nach der Geburt oder nach 1 bis 6 Wochen zu einer schweren kindlichen Infektion kommen. Diese Infektion kann mit schweren Langzeitschäden oder dem Versterben Ihres Kindes einhergehen.
Aus diesem Grunde spricht sich die Fachgesellschaft der deutschen Gynäkologen für eine Vorbeugung gegen die neonatale B-Streptokokken Infektion aus.
Wichtig ist eine ausführliche Anamnese. Wenn Sie bereits ein Kind mit B-Streptokokken Infektion hatten oder wenn Sie einen Harnwegsinfekt mit B-Streptokokken hatten, sollten Sie unter der Geburt auf jeden Fall ein Antibiotikum bekommen.
Ansonsten sollte bei allen Schwangeren zwischen der 35. bis 38. Schwangerschaftswoche ein Test auf B-Streptokokken durchgeführt werden. Hierfür wird lediglich ein vaginorektaler Abstrich entnommen.
Werden bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen, wird unter der Geburt die Gabe von Antibiotika empfohlen, um die Gefahr für Ihr Kind zu minimieren. Eine Antibiotikagabe längere Zeit vor der Geburt ist nicht sinnvoll, da die Bakterien nach Beendigung der Antibiotikatherapie schnell wieder auftauchen.
Auch dieser wichtige Test ist leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und stellt somit eine Selbstzahlerleistung dar.